Allgemeine Geschäftsbedingungen - Brief - MZZ-Briefdienst - Marketing Service Magdeburg KG
Marketing Service Magdeburg KG I Bahnhofstraße 17 I 39104 Magdeburg
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen - Paket - MZZ-Briefdienst können Sie hier einsehen.
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Die Lieferung, Leistungen und Angebote der MZZ-Briefdienst Marketing Service Magdeburg KG (MZZ) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Diese gelten somit ebenfalls für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden, ausgenommen die Beförderung von Paketen, diese werden in den AGB Paket geregelt.
1.3 Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über folgende Produkte und Leistungen: - Beförderung von Briefen - Beförderung von Bücher- und Warensendungen, Streifbandsendungen und Pressesendungen - Beförderung von Einschreiben und Postzustellungsaufträge; - Frankierung, Prelabel / Sendungsetiketten, Abholung, Zustellung, Druckdienstleistungen und Hybridbrief.
2. Vertragsabschluss, Vertragsverhältnis
2.1 Der Auftrag zur Lieferung von Briefen/Sendungen und Paketen kommt durch Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags der MZZ zustande und ist von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.
2.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die MZZ diese schriftlich bestätigt.
2.3 Das Vertragsverhältnis kommt weiterhin durch die bedingungsgemäße Übergabe der Sendungen durch den Absender an die MZZ (Einwurf in den Briefkasten, Übergabe in der Verkaufsstelle, Abholung, digitale Einspeisung) zustande.
2.4 Sämtliche Angebote sind frei bleibend. Alle Aufträge erlangen erst mit der schriftlichen Bestätigung des MZZ Verbindlichkeit.
2.5 MZZ ist ohne gesonderte Zustimmung des Versenders berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte (Frachtführer/Nachunternehmer) einzusetzen.
3. Beförderungsausschlüsse, Verpackung, Vermerke
3.1 Im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind von der Beförderung ausgeschlossen:
- Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelstein, Kunstgegenstände, Unikate, Schlüssel, Datenträger oder sonstige Wertgegenstände (für die im Schadensfall keine Sperrungen oder Ersatzverfahren durchgeführt werden können), enthalten.
- Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besonderem Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;
- Sendungen, die dazu geeignet sind, durch ihren Inhalt oder ihre äußere Beschaffenheit Personen zu verletzen, zu infizieren oder Sachschäden zu verursachen
- Sendungen, die lebende Tiere, einschließlich wirbelloser Tiere, Tierkadaver oder Teile von Tierkadavern, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten
- Sendungen, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegen, insbesondere Sendungen, die explosionsgefährliche, leicht entzündliche, giftige, ätzende, umweltgefährdende, radioaktive und infektiöse Stoffe enthalten
- Sendungen, die nicht oder nicht ausreichend freigemacht/frankiert sind, es sei denn, es ist eine Frankierung durch den Briefdienst vereinbart
3.2 Der Absender hat die Sendungen ausreichend zu verpacken, wobei die äußere Verpackung keine Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulassen darf. Er muss die Sendungen so verpacken, dass sie vor Verlust oder Beschädigung geschützt sind und dass auch der MZZ und Dritten keine Schäden entstehen.
3.3 Der Absender ist verpflichtet, postalische Stempel und Vermerke auf der Sendung zu dulden, sofern sie betrieblich erforderlich sind.
4.Preise
4.1 Die Verträge kommen aufgrund der jeweils gültigen Preisliste zustande, die in den Servicecentern der MZZ oder ihrer Internetseite einsehbar ist. (www.mzz-briefdienst.de)
4.2 Briefe und Sendungen für Empfänger außerhalb des Zustellgebietes der MZZ und unserer Partner werden als Serviceleistung an die DPAG übergeben. Es erfolgt eine Abrechnung auf Grundlage der aktuellen Tarife der DPAG.
5. Abholung/Zustellung
5.1 Die Sendungen werden, soweit vertraglich vereinbart, von der MZZ bei Geschäftskunden abgeholt oder durch Leerung der MZZ Briefkästen, bzw. durch Übergabe in einer Verkaufsstelle von der MZZ übernommen. Bei Privatkunden werden die Sendungen durch Leerung der MZZ Briefkästen bzw. durch Abholung der Sendungen in der Verkaufsstelle der MZZ übernommen.
5.2 Der Kunde haftet für die rechtzeitige zur Verfügung Stellung der Sendungen (auch bei eigener Anlieferung) und dafür, dass die Sendungen ordnungsgemäß verpackt und Briefe/briefähnliche Sendungen briefkastenfähig sind.
5.3 Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Beschriftung der Sendung (Empfänger- und Absenderanschrift) verantwortlich.
5.4 Mit Abschluss des Dienstleistungsvertrages gilt eine uneingeschränkte Abholungsvollmacht der Mitarbeiter des Briefdienstes als erteilt.
6. Zustellung
6.1 Der Briefdienst ist verpflichtet, die Sendungen zum Bestimmungsort zu befördern und an den Empfänger, bzw. Angehörige des Empfängers oder sonstige empfangsberechtigte Personen/Mitarbeiter des Unternehmens unter der vom Auftraggeber genannten Anschrift über Briefkästen, behelfsweise persönlich, zuzustellen.
6.2 Es sind nur Lieferungen an vollständige Adressen möglich. Als vollständige Adresse in diesem Sinne gelten eineindeutige Adressen inklusive des Ortsteils in der Anschrift. Die Anschrift ist im Sinne der DIN 5008 zur maschinellen Verarbeitung zu adressieren.
6.3 Die MZZ ist berechtigt, unvollständige Adressen sorgfältig zu recherchieren und im Nachgang zuzustellen. Nicht zu ermittelnde Adressen werden an den Absender zurückgeführt. Ist der Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht erreichbar und kann die MZZ trotz eigener Recherche die Anschrift nicht ermitteln, erhält der Kunde die Ware zurück. Die kostenpflichtige Recherche von Infopost-Sendungen erfolgt ausschließlich nach gesonderter Beauftragung.
6.4 Mit dem Zustandekommen des Dienstleistungsvertrags gilt eine Vollmacht als erteilt, von der MZZ beförderten Sendungen, welche in den Betriebsablauf der Deutschen Post AG (DPAG) gelangt sind, bei der DPAG abzuholen.
6.5 Kann eine unzustellbare Sendung nicht an den Absender zurückgeführt werden, da kein Absender auf der Sendung vermerkt ist bzw. die Information zum Absender nicht aus den Auftragsdaten ermittelt werden können, ist die MZZ im Rahmen des geltenden Rechts zur Öffnung der Sendung berechtigt. Ist der Absender oder ein sonstiger Berechtigter auch dadurch nicht zu ermitteln, so dass eine Zustellung oder Rückgabe nicht möglich ist, darf die MZZ die Sendung nach einer angemessenen Frist von einem Jahr vernichten.
6.6 Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn sie vor der Übernahme / Übergabe der Sendung erteilt und von der MZZ bestätigt werden (Vorausverfügung). Ein Anspruch des Absenders auf Beachtung von Weisungen, die erst nach Übernahme / Übergabe der Sendungen erteilt werden, besteht nicht. §§ 418 und 419 HGB gelten nicht.
6.7 Eine Kündigung des Dienstleistungsvertrages durch den Absender nach Übergabe / Übernahme der Sendung gemäß § 415 HGB ist ausgeschlossen.
7. Übergabeeinschreiben und Einschreiben mit Rückschein
7.1 Die MZZ liefert Sendungen mit den Zusatzleistungen Übergabeeinschreiben bzw. Übergabeeinschreiben mit Rückschein nur gegen Empfangsbestätigung an den Empfänger, Angehörige des Empfängers bzw. sonstige empfangsberechtigte Personen/Mitarbeiter des Unternehmens ab.
7.2 Ist die Ablieferung nicht möglich, so unternimmt die MZZ einen weiteren Zustellversuch spätestens an dem nachfolgenden Werktag.
7.3 Können Sendungen nicht zugestellt werden bzw. wird die Annahme verweigert werden die Sendungen an den Absender zurückbefördert.
7.4 Der MZZ hält persönliche Übergabesendungen, deren Ablieferung nicht möglich war, innerhalb einer Frist von sieben Werktagen ab dem Tag des Zustellversuchs zur Abholung
(insbesondere durch Niederlegung in der Verkaufsstelle) durch einen Empfangsberechtigten bereit.
8. Druck, Konfektionierung, Digitalprodukte
8.1 Allgemein
8.1.1 Es liegt in der Verantwortlichkeit des Kunden sicherzustellen, dass die Daten der Inhalt der übermittelten Daten nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften und Verbote verstößt und dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
8.1.2 Der MZZ überprüft die eingelieferten Daten nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung für die Daten oder deren Inhalte. Für den Fall, dass der Auftraggeber wegen der Verletzung der Rechte Dritter in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die MZZ von allen Ansprüchen frei.
8.1.3 Der MZZ behält sich das Recht zur Vergabe der Leistung (insbesondere Druck, Kuvertierung und Postfertigung) an Dritte frei.
8.1.4 Aufgrund unterschiedlicher Farbeinstellungen bei Bildschirmen und sonstiger Ausgabemedien kann es beim Drucken der elektronisch übermittelten Inhalte und Briefsendungen zu Farbabweichungen kommen; diesbezüglich ist die Haftung des MZZ ausgeschlossen.
8.2 Hybridbrief
8.2.1 Die Briefsendung soll minimal 1 ein- bzw. doppelseitig bedrucktes A4-Blatt, jedoch maximal 20 doppelseitig bedruckte A4-Blätter beinhalten.
8.2.2 Die elektronische Übermittlung von Hybridbriefen erfolgt mittels Hochladen der Sendung im Portal.
8.2.3 Der Auftraggeber hat sämtliche für die Registrierung erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß auf eigene Kosten zu übergeben.
8.3 Lettershop
8.3.1 Der Briefdienst wird vom Auftraggeber gelieferte Materialien und Unterlagen, die hinsichtlich der Menge über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen, nur dann verarbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen von bereits konfektionierten und zur Beförderung vorbereiteten Sendungen werden bis zu zwei Wochen nach der Auftragsabwicklung aufbewahrt und anschließend auf Kosten des Auftraggebers an ihn zurücktransportiert oder vernichtet.
8.3.2 Materialien, Unterlagen oder sonstige Gegenstände, die der Auftraggeber stellt, sind, soweit nicht vertraglich vereinbart, frei Haus anzuliefern. Sollen die der MZZ angelieferten Materialien oder zu transportierende Produkte gegen Feuer, Diebstahl, Verlust oder sonstige Schadensfälle versichert werden, hat der Auftraggeber diese Versicherung auf eigene Kosten selbst vorzunehmen.
9. Zahlung
9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, für jede ordnungsgemäß bearbeitete Sendung das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Das Entgelt wird dem Auftraggeber monatlich in Rechnung gestellt.
10. Haftung
10.1 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die MZZ wie auch deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
10.2 Die Haftung für transportierte Sendungen, deren Verbleib nach 4 Wochen trotz Nachforschung nicht aufgeklärt werden kann, ist auf den einfachen Betrag des Beförderungsgeldes begrenzt.
10.3 Die Haftung der MZZ ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (Höhere Gewalt).
10.4 Die Haftung für Sendungen, die dem MZZ bereits mit einer Freimachung Dritter übergeben werden, ist ausgeschlossen. Eine Übernahme der Sendungen durch den Briefdienst erfolgt auf Risiko des Kunden und gegen eine entsprechende Servicegebühr.
10.5 Der Absender einer Briefsendung haftet der MZZ für jeden Schaden, der infolge des Hochladens und der Versendung der von ihm übermittelten Inhalte oder Nichtbeachtung der Versandbedingungen dieser AGB entstanden ist.
11. Verschwiegenheitspflicht
11.1 Die MZZ verpflichtet sich, über die erteilten und von ihm ausgeführten Aufträge gegenüber Dritten keine Informationen zu erteilen.
11.2 Informationen zum Verlauf einer Briefsendung und deren Zustellung an den Empfänger erhält nur der Vertragspartner im Sinne von Abs.2
12. Speicherung von Kundendaten
12.1 Die Kundendaten der Auftraggeber werden während des Vertragsverhältnisses bei der MZZ gespeichert.
12.2 Nach Beendigung des Auftrages werden die Kundendaten für etwaige Rück- bzw. Reklamationsabwicklungen maximal bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres gespeichert.
13. Datenschutz
13.1 Der MZZ verwendet die ihr vom Kunden übermittelten Daten (das sind u.a.: Name und Adresse des (der) Empfänger(s), Bankdaten, E-Mail-Adresse) ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Geschäftsabwicklung. Die Verwendung der Daten erfolgt vertraulich.
14. Briefmarken, eigene Motive
14.1 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt, die Berechtigung und die Zulässigkeit der für den Briefmarkendruck zur Verfügung gestellten Motive.
14.2 Die MZZ behält sich vor, Briefmarkendruckaufträge wegen der technischen Form, der Herkunft und des Inhalts, insbesondere bei Verstoß gegen Gesetze und / oder gesetzliche Bestimmungen, abzulehnen.
15. Änderungsmöglichkeiten
15.1 Über Änderungen dieser AGB oder mit dem Kunden vereinbarten Preise und Konditionen wird der Kunden in Textform informiert.
15.2 Der Kunde kann einer solchen Änderung widersprechen. Hierzu hat er seinen Widerspruch in Textform und innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Änderung dem Briefdienst zu erklären.
16. Abweichende Vereinbarungen
16.1 Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann nicht mündlich abbedungen werden.
17. Streitbeilegung
17.1 Die MZZ ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Regelungslücken, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
18.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Magdeburg.
18.2 Regelungslücken sind auf der Grundlage des anwendbaren Rechtes durch Regelungen zu schließen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entsprechen.
18.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die bei Bedarf unter üblicher Bekanntmachung geändert werden können.
Stand: 04/2021
AGB können Änderungen unterliegen, daher gelten die jeweils gültigen AGB. Diese sind veröffentlicht unter www.mzz-briefdienst.de oder können direkt bei MZZ-Briefdienst-Marketing Service Magdeburg KG I Bahnhofstraße 17 I 39104 Magdeburg oder ausgewählten Auslagestellen eingesehen werden
Hier stehen die AGB für Sie auch als PDF-Download bereit. Bitte beachten Sie, dass AGB nach Ihrem Download Änderungen unterliegen können.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Paket - MZZ-Briefdienst
Marketing Service Magdeburg KG I Bahnhofstraße 17 I 39104 Magdeburg
1. Geltung/ Vertragsverhältnis
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MZZ-Briefdienst Marketing Service Magdeburg KG (MZZ) gelten für alle Verträge über die Besorgung der Beförderung von Paketen und deren Beförderung innerhalb Deutschlands.
1.2 Vertragspartner sind Auftraggeber und derjenige MZZ Partner, der als Auftragnehmer die Besorgung der Beförderung von Paketen und deren Beförderung übernommen hat. Die Beförderung erfolgt über das Transportsystem der MZZ sowie über beauftragte Dritte. Der Vertrag kommt spätestens mit Übernahme eines Paketes zur Beförderung zustande.
1.3 Grundlage für die Beförderung von Paketsendungen ist ein abgeschlossener Dienstleistungsvertrag für Paketsendungen inklusiver Preisvereinbarung. Besteht ein solches Vertragsverhältnis nicht, kommt der Dienstleistungsvertrag mit der Übergabe der Sendung an MZZ und der Annahme der Sendung durch MZZ zustande. Es gilt die aktuelle Preisliste (einsehbar unter www.mzz-briefdienst.de/) soweit keine abweichende Preisvereinbarung getroffen wurde.
2. Paket
2.1 Befördert werden Pakete mit folgenden Maßen und Gewichten:
maximales Gewicht: 31,5 kg
maximale Länge: 120 cm
maximales Gurtmaß*: 300 cm
*Berechnung des Gurtmaßes: (1 x Paketlänge+ 2 x Paketbreite + 2 x Pakethöhe).
Für Sperrgut werden Aufschläge erhoben.
3. Beförderungsausschlüsse
3.1 Von der Beförderung als Paket sind ausgeschlossen:
- Sendungen, deren absolute Warengrenze 5000,00 Euro überschreiten
- Güter von besonderem Wert (Edelmetalle, echter Schmuck, Edelsteine, echte Perlen, Antiquitäten, Kunstgegenstände)
- Sendungen, die Geld, Urkunden, Dokumente, Wertpapiere, Kredit-/Debit-/Scheck-/Telefon-/Prepaid-Karten oder vergleichbare Wertzertifikate, Arzneimittel, jegliche strahlenempfindlichen Güter (bei denen wegen Durchleuchtungen, insbesondere durch Röntgenstrahlen, die Gefahr von Schädigungen besteht)
- Folgende Güter, deren Wert > 500,00 Euro (Einlieferung pro Empfänger und Tag): Gutscheine, Eintrittskarten, Pelze, Teppiche, Uhren, Schmuckgegenstände, Lederwaren
- unzureichend oder nicht handelsüblich verpackte Güter; z.B. Computer (Desktop, Tower, Notebooks) sowie Bildschirme bedürfen einer für den Transport geeigneten Originalverpackung; Verpackungen, für den Transport auf Paletten sind ungeeignet
- Güter, die einer Sonderbehandlung bedürfen (z. B. besonders zerbrechlich sind oder nur stehend oder nur auf einer Seite liegend transportiert werden dürfen);
- Güter, die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen können (z. B. Datenträger mit sensiblen Informationen);
- Pakete, deren Inhalt, Beförderung oder äußere Gestaltung gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt;
- Schusswaffen, wesentliche Waffenteile i. S. d. § 1 Waffengesetz sowie Munition;
- Pakete, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder Sachschäden zu verursachen;
- leicht verderbliche Güter; lebende oder tote Tiere; medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut; medizinische Abfälle; menschliche oder tierische sterbliche Überreste, Körperteile oder Organe;
- gefährliche Güter aller Art und Abfälle i. S. d. KrWG und Gefahrgut
- Pakete mit der Frankatur „unfrei“;
- Pakete, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot einschließlich gegen geltende Aus- oder Einfuhrbestimmungen verstößt; hiervon erfasst sind auch Pakete, deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums verstößt einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten (Markenpiraterie);
- Güter oder Pakete, deren Versand nach den jeweils anwendbaren Sanktionsgesetzen insbesondere wegen des Inhaltes, des Empfängers oder aufgrund des Herkunfts- oder Empfangslandes verboten ist. Sanktionsgesetze umfassen alle Gesetze, Bestimmungen und Sanktionsmaßnahmen (Handels- und Wirtschaftsbeschränkungen) gegen Länder, Personen/Personengruppen oder Unternehmen, einschließlich Maßnahmen, die durch die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die europäischen Mitgliedsstaaten verhängt wurden;
- Der Versand von Paketen in das Ausland ist generell in der EU möglich, andere Ziele auf Anfrage und ggf. abweichende Preise.
- von der Beförderung ins Ausland sind zusätzlich ausgeschlossen :Tabakwaren und Spirituosen, persönliche Effekten, Carnet-ATA-Waren, Reifen (soweit das Empfangsland Schweden ist)
- von der Beförderung als Luftfracht zusätzlich ausgeschlossen sind verbotene Gegenstände nach der VO (EG) Nr. 300/2008 sowie deren Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung
3.2 Die MZZ ist berechtigt, die Weiterbeförderung zu verweigern, wenn die MZZ nach Übernahme des Gutes Kenntnis von einem Beförderungsausschluss erhält oder wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das Paket von der Beförderung gemäß Ziffer 3.1 ausgeschlossen ist. In diesen Fällen ist die MZZ berechtigt, sofern es die Sachlage rechtfertigt, solche Güter unter Benachrichtigung des Auftraggebers auf dessen Kosten zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren zu vernichten.
3.3 Die Übernahme von gemäß Ziffer 3 ausgeschlossenen Gütern stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar.
3.4 Der Auftraggeber haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen für alle unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die durch den Versand von gemäß Ziffer 3.1 ausgeschlossenen Gütern entstehen.
4. Leistungsumfang
4.1 Die Leistung umfasst:
4.1.1 die Besorgung der Beförderung und die Beförderung durch Frachtführer, die Übernahme, den Umschlag und die Zustellung von Paketen;
4.1.2 die Ablieferung mit befreiender Wirkung an jede unter der Zustelladresse angetroffene empfangsbereite Person, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung; die Identität dieser Person (z. B. anhand eines Personalausweises) muss nicht überprüft werden;
4.1.3 die Rücksendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten Paketen an den Auftraggeber.
4.2 Wert- oder Interessendeklarationen nach CMR oder Warschauer Abkommen/ Montrealer Übereinkommen werden nicht berücksichtigt.
4.3 MZZ ist ohne gesonderte Zustimmung des Versenders berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte (Frachtführer/Nachunternehmer) einzusetzen.
5. Lieferfristen
5.1 Lieferfristen sind nicht vereinbart.
6. Leistungsentgelt
6.1 Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Leistungsentgelte entsprechend der Preisliste des Auftragnehmers in der jeweils gültigen Fassung. Maßgeblich sind die am Tage der Auftragserteilung gültigen Preise.
7. Mitwirkungspflichten
7.1 Dem Auftraggeber obliegen die ordnungsgemäße Adressierung und Anbringung der Adresse / des Sendungslabels / des Paketscheins und der Beförderungspapiere. Eine Postfachadressierung sowie eine Adressierung an automatisierte Vorrichtungen zur Annahme von Packstücken sind nicht zulässig.
7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Übergabe zu prüfen und der MZZ anzuzeigen, ob es sich um von der Beförderung ausgeschlossene Güter im Sinne von Ziffer 3.1 handelt. In Zweifelsfällen hat der Auftraggeber die MZZ hierüber zu informieren und die Entscheidung der MZZ einzuholen.
7.3 Dem Auftraggeber obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Innen- und Außenverpackung sowie die Kennzeichnung des Paketes. Die Beförderung erfordert eine Verpackung, die das Gut auch vor Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen (z.B. Transportbänder, die eine Fallhöhe von ca. 80 cm bedingen), erforderlichenfalls unterschiedliche klimatische Bedingungen, mechanischen Umschlag und auch manuelle Verladung schützt und einen Zugriff auf den Inhalt ohne Spurenhinterlassung nicht zulässt.
8. Wertdeklaration
8.1. Der Auftraggeber hat - unbeschadet der Beförderungsausschlüsse gemäß Ziffer 3.1 und der Regelung nach Ziffer 4.2 - den Wert des Paketes anzugeben, wenn dieser über 500,-- € liegt. Der Auftragnehmer entscheidet bei Werten über 500,-- €, ob und wie das Paket zu behandeln/ zu befördern ist.
9. Öffnung, Retournierung/Verwertung, Vernichtung von Paketen
9.1 Sind Zustellung oder Rücksendung wegen Adressmängeln, fehlenden Absenderangaben, oder aus sonstigen Gründen nicht möglich, darf die MZZ das Paket zwecks Feststellung des Auftraggebers oder Empfängers öffnen.
9.2 Die MZZ ist berechtigt, Pakete auch dann zu öffnen, wenn dies erforderlich ist, um:
9.2.1 Gefahren abzuwenden, die von einem unzustellbaren oder annahmeverweigerten Paket für Personen oder Sachen ausgehen;
9.2.2 den Inhalt und den Wert eines unzustellbaren oder annahmeverweigerten Paketes, das nicht retourniert werden kann, zwecks eventueller Verwertung oder Vernichtung feststellen zu können.
9.3 Für den Fall, dass gemäß Ziffer 9.1 und 9.2 trotz Öffnung der Pakete diese nicht an den Auftraggeber zurückgesandt werden können, ist die MZZ berechtigt, das in dem betreffenden Paket befindliche Gut zu verwerten. Ist dies nicht möglich, ist die MZZ berechtigt, die Ware zu vernichten, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes bestimmt ist.
9.4 Der Auftraggeber hat der MZZ alle Kosten zu ersetzen, die die MZZ durch die Öffnung und/oder Verwertung und/oder Vernichtung der Pakete nach Ziffer 9.2 und 9.3 entstehen.
10. Haftung
10.1 Sofern Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen, haftet der Auftragnehmer von der Übernahme bis zur Ablieferung für Verlust und Beschädigung des Gutes. Hat der Auftraggeber/Versender keine eigene Transportversicherung abgeschlossen, haftet die MZZ bis zum Wert des versendeten Gutes, in der Höhe begrenzt auf:
- den Wert (Einkaufspreis) des Gutes
- bei gebrauchten Gütern den jeweiligen Zeitwert, bzw. bei aus Anlass einer Versteigerung versendeten Gütern den Versteigerungspreis (je nachdem welcher Betrag im Einzelfall der niedrigste ist). Die Haftung ist je Schadensfall der Höhe nach auf 500,-- € (brutto) begrenzt.
10.2 Die Haftung für Güterfolgeschäden ist ausgeschlossen.
10.3 Für sonstige Vermögensschäden im Sinne von § 433 HGB, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens jedoch auf einen Betrag von 500,-- € (brutto) je Schadensfall.
10.4 Die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Paketen ist neben den gesetzlich geregelten Fällen ausgeschlossen, wenn:
10.4.1 deren Beförderung nach Ziffer 3 ausgeschlossen ist, der Auftraggeber dies nicht gemäß Ziffer 7.2 angezeigt hat und dies für die MZZ auch nicht offensichtlich erkennbar war. Eine Untersuchungspflicht der MZZ besteht nicht;
10.4.2 der Schaden durch Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers, des Empfängers oder deren Erfüllungsgehilfen eingetreten ist.
10.4.3 Schäden durch den Einfluss von höherer Gewalt
10.5 Die Haftung ist außerdem ausgeschlossen für:
-Laufzeitschäden jeglicher Art
-Affektions- oder ideelle Interessen/Werte
-Bußgelder, die der Versender an Dritte zu leisten hat
11. Verschwiegenheitspflicht
11.1 Die MZZ verpflichtet sich, über die erteilten und von ihm ausgeführten Aufträge gegenüber Dritten keine Informationen zu erteilen.
11.2 Informationen zum Verlauf einer Briefsendung und deren Zustellung an den Empfänger erhält nur der Vertragspartner im Sinne von Abs.2.
12. Speicherung von Kundendaten
12.1 Die Kundendaten der Auftraggeber werden während des Vertragsverhältnisses bei der MZZ gespeichert.
12.2 Nach Beendigung des Auftrages werden die Kundendaten für etwaige Rück- bzw. Reklamationsabwicklungen maximal bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres gespeichert.
13. Datenschutz
13.1 Der MZZ verwendet die ihr vom Auftraggeber übermittelten Daten (das sind u.a.: Name und Adresse des (der) Empfänger(s), Bankdaten, E-Mail-Adresse) ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Geschäftsabwicklung. Die Verwendung der Daten erfolgt vertraulich.
14. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
14.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Auftragnehmers aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen. Dies gilt nicht für Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer als berechtigt anerkannt wurden.
15. Abweichende Vereinbarungen
15.1 Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann nicht mündlich abbedungen werden.
16. Änderungsmöglichkeiten
16.1 Über Änderungen dieser AGB oder mit dem Auftraggeber vereinbarten Preise und Konditionen wird der Auftraggeber in Textform informiert.
16.2 Der Auftraggeber kann einer solchen Änderung widersprechen. Hierzu hat er seinen Widerspruch in Textform und innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Änderung dem Briefdienst zu erklären.
17. Streitbeilegung
17.1 Die MZZ ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Regelungslücken, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
18.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Magdeburg.
18.2 Regelungslücken sind auf der Grundlage des anwendbaren Rechtes durch Regelungen zu schließen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entsprechen.
18.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die bei Bedarf unter üblicher Bekanntmachung geändert werden können.
Stand:11/2020
AGB können Änderungen unterliegen, daher gelten die jeweils gültigen AGB. Diese sind veröffentlicht unter www.mzz-briefdienst.de oder können direkt bei MZZ-Briefdienst I Marketing Service Magdeburg KG I Bahnhofstraße 17 I 39104 Magdeburg oder ausgewählten Auslagestellen eingesehen werden
Hier stehen die AGB für Sie auch als PDF-Download bereit. Bitte beachten Sie, dass AGB nach Ihrem Download Änderungen unterliegen können.