Keine Einschränkungen in Abholung und Zustellung der Post in Jessen

Wie bereits über die Medien informiert, musste heute durch den Landrat (Landkreis Wittenberg) verfügt werden, die Ortsteile Jessen und Schweinitz für die Zeit bis zum 10. April 2020 unter Quarantäne zu stellen.

Aktuell wird dadurch weder die Abholung der Geschäftspost bei unseren Kunden, die Leerung der Briefkästen sowie die Zustellung der Zeitung und der Postsendungen beeinträchtigt.

Nach der „Allgemeinverfügung zum Schutz bzw. zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in den Ortsteilen Jessen und Schweinitz der Stadt Jessen (Elster) nach dem Infektionsschutzgesetz (IfsG)“ ist u.a. Postdienstleistern der Zutritt bzw. die Zufahrt zu diesen Ortsteilen bzw. das Verlassen gestattet (siehe auch http://www.jessen.de).

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